ÄB, 22. Dezember 2023
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nun auch für Epilepsie und Augentumoren
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für zwei komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen konkretisiert.
Damit ist die spezielle Versorgungsform der ASV künftig auch bei zerebralen Anfallsleiden (Epilepsie) sowie Tumoren des Auges möglich. Definiert wurden unter anderem die fachärztlichen Disziplinen, die in einem ASV-Team vorhanden sein müssen sowie die diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die Patientinnen und Patienten in Anspruch nehmen können.
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Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nun auch für Epilepsie und Augentumoren
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