ÄB, 11. April 2024
Möglichkeiten und Herausforderungen der elektronischen Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab Anfang 2025 weitere Funktionen erhalten. Neben der Umstellung des aktuellen Opt-In-Verfahrens auf ein Opt-out Verfahren, gibt es auch inhaltliche Änderungen. Die Umstellung bedeutet, dass Krankenkassen ihren Versicherten ab 2025 eine ePA einrichten müssen, es sei denn diese widersprechen.
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