
Vergütung für Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte verlängert
Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird auch im kommenden Jahr mit etwa zehn Euro honoriert. Der Bewertungsausschuss hat die bislang zum 31. Dezember 2023 befristete Vergütungsregelung verlängert. Das gab jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung bekannt.