Viele neue Regeln in 2023 – wichtige Änderungen im Gesundheitswesen für Praxen und Kliniken
Auch 2023 erwarten Ärztinnen und Ärzte in Praxis und Klinik einige Neuregelungen im Gesundheitswesen. Erfahren Sie hier, welche Änderungen für Praxen und Kliniken relevant werden, bei welchem Eingriff Versicherte nun auch Anspruch auf eine Zweitmeinung haben sowie Updates beim Notfallvertretungsrecht und der Verordnung.
- eAU: Seit Januar für alle Arbeitgeber Pflicht
- Neues zur elektronischen Patientenakte
- TI-Pauschale
- Orientierungswert um 2% gestiegen
- Terminvermittlung: Praxen erhalten höhere Zuschläge*
- Neue GOP für Labornachweis des Affenpocken-Erregers
- Ambulantes Operieren: Neue Eingriffe und höhere Vergütung
- Neue ambulante Therapie bei Knorpelschäden am Knie
- Neue Gebührenordnungsposition für gynäkologische Zytologie
- COVID-19-Impfpflicht für Gesundheitspersonal entfällt
- COVID-19-Impfung erst ab 8. April 2023 in der Regelversorgung
- COVI-19-Präexpositionsprophylaxe: Beratung wird vergütet
- Telefon-AU bis Ende März 2023 möglich*
- Zweitmeinung jetzt auch bei Entfernung der Gallenblase
- Höhere Mindestmengen für komplexe Operationen
- Mehr Pflegepersonal in Urologie, Rheumatologie und HNO
- Weniger Dokumentation in der Psychiatrie
- Mehr Orientierung zu Mindestmengen-Regelungen in Krankenhäusern
- Notfallvertretung neu geregelt*
- Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege
- Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining
- Diagnoselisten für Heilmittel angepasst
- Kassen bezahlen Krankenfahrten auch zu Früherkennungsuntersuchungen*
* Ich denk, das ist auch für den Patienten gut zu wissen
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